Medizinisch-Psychologische Untersuchung

MPU: Anordnung, Ablauf und Anfechtungsmöglichkeit
Wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet, ist das für den Betroffenen stets eine schlechte Nachricht. Doch was genau hat es damit eigentlich auf sich, wie gestaltet sich die MPU und ist es möglich, sie abzuwenden? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden auf den Grund.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Dieser Beitrag bespricht mitunter diese Punkte genauer:
- Mit einer MPU wird untersucht, inwiefern ein Mensch nach Entzug der Fahrerlaubnis in der Lage dazu ist, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Anordnung erfolgt beispielsweise nach alkoholisiertem Fahren, mehrfachem Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht.
- Die MPU besteht aus drei Teilen: dem verkehrsmedizinischen, dem leistungsdiagnostischen und dem verkehrspsychologischen Gutachten.
- Unter bestimmten Umständen – zum Beispiel beim Vorliegen formaler Fehler bei der Durchführung des Führerscheinentzugs – ist es möglich, die MPU-Anordnung anzufechten. Hierfür sollte ein fachkundiger Anwalt zurate gezogen werden.
Die MPU in der Definition
Die MPU ist eine Untersuchung, die dem Prüfen der Fähigkeit, am Straßenverkehr teilzunehmen, dient. Sie bezieht sowohl körperliche Aspekte als auch psychische Faktoren und die persönliche Eignung des Untersuchten ein und strebt ein Ergebnis an, anhand dessen sich das künftig zu erwartende Fahrverhalten des Betroffenen einordnen lässt.
Anordnung: Wann wird eine MPU angeordnet?
Die MPU wird im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten angeordnet, die zur Abnahme der Fahrerlaubnis führen. Dabei fällt auf, dass bestimmte Vergehen besonders häufig eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach sich ziehen. Die klare Nummer Eins auf der Liste der Gründe für die Verhängung einer MPU ist das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Daneben gehören Drogenkonsum, die „Fahrerflucht“ – also das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort – und das mehrfache Fahren ohne Fahrerlaubnis zu den gängigen Taten, die die Anordnung einer MPU rechtfertigen. Was viele nicht wissen: Sammeln sich sieben oder mehr Punkte in Flensburg an, kann auch das als Grund für eine MPU ausreichen.
Ablauf: Die drei Teile der MPU
Die medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Untersuchungsbereichen zusammen, deren Durchführung in Summe etwa vier Stunden in Anspruch nimmt. Da wäre zum einen das verkehrsmedizinische Gutachten, das körperliche Tests zur Ermittlung von Anhaltspunkten für Alkohol- und Drogenmissbrauch, Koordinationstests und den mehrwöchigen oder sogar mehrmonatigen lückenlosen Nachweis der Abstinenz beinhalten kann.
Zum anderen wird ein leistungsdiagnostisches Gutachten erstellt. Dieses beleuchtet die Fähigkeiten des Untersuchten auf den Gebieten der Konzentration, der Aufmerksamkeit und der Reaktionsgeschwindigkeit, um weiter abzuklären, inwiefern dieser in der Lage dazu ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Im dritten Teil der MPU steht das verkehrspsychologische Gutachten im Mittelpunkt. Der Gutachter führt ein psychologisches Gespräch mit dem Untersuchten und versucht in diesem Rahmen unter anderem herauszufinden, ob sich dieser einsichtig zeigt, ob er sein Fehlverhalten als solches korrekt bewerten kann und ob er gewillt ist, sich in Zukunft anders zu verhalten.
Anfechtung: Kann man die MPU verhindern?
Generell ist es möglich, eine angeordnete MPU anzufechten, sofern ausreichend gute Gründe hierfür vorhanden sind. Denkbare „Aufhänger“ für eine Anfechtungsklage sind:
- Formfehler und formale Defizite beim Entzug der Fahrerlaubnis
- Verbindung der MPU-Anordnung zu einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren
- Fehler in der behördlichen Bewertung des zugrundeliegenden Sachverhalts
- Rechtlich relevante Umstände, die einer MPU-Anordnung widersprechen
Ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtungsklage gegeben sind, muss im Einzelfall stets von einem Fachkundigen Anwalt eingeschätzt werden.
Fazit: Anwaltliche Beratung bei MPU-Anordnung in Anspruch nehmen
Wird eine MPU-Anordnung zugestellt, sollte im ersten Schritt ein Anwalt konsultiert werden, der die Hintergründe der Anordnung analysieren, die Chancen auf eine Abwendung der MPU einschätzen und den Betroffenen zum weiteren Vorgehen beraten kann. Wir von KGH nehmen uns Ihren Anliegen rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung gerne an und unterstützen Sie dabei, den schnellsten Weg zurück zur Fahrerlaubnis zu finden.

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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