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Strafbefehl erhalten?

19. Januar 2025

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Strafbefehl

Strafbefehl erhalten? Praktische Ratschläge für Betroffene und Beschuldigte

Das Strafbefehlsverfahren wird auch „vereinfachtes Verfahren“ genannt und entsprechend zu häufig nicht ausreichend ernstgenommen. Dabei kann ein Strafbefehl durchaus gravierende Folgen für den Beschuldigten haben. In diesem Beitrag erläutern wir die Bedeutung eines Strafbefehls, besprechen den Ablauf des Verfahrens und geben Betroffenen praktische Handlungstipps.  

Wesentliche Fakten: Zusammenfassung

Im Folgenden werfen wir unter anderem einen genaueren Blick auf diese Aspekte rund um den Strafbefehl:

  • Bei geringfügigen Straftaten, die mit Geldstrafe oder zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen. Dieser wird dem Beschuldigten per Post zugestellt und informiert ihn über die ihm zur Last gelegte Tat und das hierfür als gerecht befundene Strafmaß. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl binnen zwei Wochen rechtskräftig. 
  • Der Strafbefehl kann neben Geld- und Bewährungsstrafen auch Bewährungsauflagen, Punkte in Flensburg, einen Eintrag ins Führungszeugnis und ähnliche Konsequenzen nach sich ziehen. 
  • Beschuldigte sollten sich nach Erhalt des Strafbefehls zeitnah mit einem Anwalt in Verbindung setzen, das Dokument inhaltlich und formal prüfen lassen und sich bezüglich der Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten eines Einspruchs beraten lassen. 

Der Strafbefehl in der Definition

Die meisten Menschen denken, dass stets eine Gerichtsverhandlung stattfindet, wenn jemandem eine Straftat vorgeworfen wird. Das ist in der Realität jedoch längst nicht immer der Fall. Bei kleineren Delikten kann das Gericht einen sogenannten Strafbefehl erlassen, der zuvor von der Staatsanwaltschaft zu beantragen ist. 

Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten auf dem Postweg zugestellt und gibt die ihm vorgeworfene Straftat sowie die hierfür verhängte Strafe an. Zumeist handelt es sich hierbei um Geldstrafen oder geringfügige Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach Erhalt des Strafbefehls liegt es beim Beschuldigten, die Schuldzuweisung und das Strafmaß zu akzeptieren oder aber Einspruch dagegen einzulegen. 

Praxisbeispiele: Wann kommt der Strafbefehl zum Einsatz?

Ein Strafbefehl ist bei umgangssprachlich als Bagatelldelikte bezeichneten Vergehen eine gerne genutzte Option. Schwere Tatvorwürfe, die üblicherweise mit Freiheitsstrafen von über einem Jahr vergolten werden, werden nicht über einen Strafbefehl abgehandelt. Typischerweise kommt der Strafbefehl zum Beispiel bei Diebstählen, leichten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, für das Opfer folgenlosen Körperverletzungen, Betrug und alkoholisiertem Fahren zum Einsatz. 

Die Konsequenzen des Strafbefehls

Wird kein fristgerechter Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtsgültig und hat dasselbe Gewicht wie ein „normales“ gerichtliches Urteil. Sprich: Der Beschuldigte ist dazu verpflichtet, die im Strafbefehl festgelegte Strafe zu verbüßen, sei es nun eine Geldstrafe oder eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. 

Bei einer Geldstrafe, die das Strafmaß von 90 Tagessätzen überschreitet, ist der Strafbefehl normalerweise mit einem Eintrag ins Führungszeugnis verbunden. Diese Konsequenz kann weitreichende Folgen für den Beschuldigten haben, beispielsweise im Hinblick auf künftige berufliche Bestrebungen. Denn: Nicht wenige Arbeitgeber verlangen vor der Einstellung ein Führungszeugnis. 

Sieht der Strafbefehl eine Freiheitsstrafe vor, können verschiedene Auflagen an die Bewährung geknüpft sein. Das Gericht kann dem per Strafbefehl Verurteilten etwa die Teilnahme an bestimmten (therapeutischen) Programmen auferlegen und ihn dazu verpflichten, Kontakt mit der Bewährungsaufsicht zu halten. 

Ein mittels Strafbefehl geahndetes Verkehrsdelikt, wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder alkoholisiertes Fahren, kann dem Beschuldigten Punkte in Flensburg einbringen und ihn je nach Schwere der Tat und zuvor aktenkundig gewordenen Verkehrsvergehen die Fahrerlebnis kosten. 

Fakt ist also: Ein Strafbefehl hat für den Beschuldigten Konsequenzen und ist unbedingt ernstzunehmen. Die Annahme, dass es sich bei Strafbefehlen um „Kleinigkeiten“ handele, um die man sich nicht weiter zu kümmern brauche, ist zwar immer wieder präsent, aber schlicht und ergreifend falsch. 

Die Phasen des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren folgt einem klaren Ablauf, den wir nachfolgend in einzelne Schritte untergliedert skizzieren:

1. Ermittlungen 

Der gesamte Prozess beginnt mit den Ermittlungen, die von der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Nach Abschluss der Ermittlungen obliegt es der Staatsanwaltschaft, zu entscheiden, ob sie anklagen oder eine Verfahrenseinstellung empfehlen möchte. 

2. Beantragung des Strafbefehls

Handelt es sich bei dem Tatvorwurf um eine geringfügige, nicht schwerwiegende Straftat, die üblicherweise mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von unter einem Jahr bestraft wird, besteht die Option eines Strafbefehls. Möchte die Staatsanwaltschaft diesen Weg gehen, muss sie den Strafbefehl beim Gericht beantragen. In der Praxis zeigt sich, dass Gerichte dazu geneigt sind, staatsanwaltlich beantragten Strafbefehlen zuzustimmen. 

3. Erhalt des Strafbefehls

Der Beschuldigte erhält den Strafbefehl nach der gerichtlichen Bewilligung per Post und muss nun selbst eine Entscheidung treffen: Akzeptiert er die verhängte Strafe oder möchte er Einspruch einlegen?

4 (a). Einspruch und Verhandlung

Wenn sich der Beschuldigte gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen möchte, muss er hierfür Einspruch einlegen. Worauf hierbei zu achten ist, wird im weiteren Verlauf dieses Artikels noch genauer geschildert. In jedem Fall hat der Einspruch eine gerichtliche Hauptverhandlung zur Folge, in deren Rahmen der Beschuldigte den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern und sein Recht auf Verteidigung wahrnehmen kann. Am Ende der Verhandlung fällt das Gericht ein Urteil, das selbstredend vom im Strafbefehl angedachten Strafmaß abweichen kann. 

4 (b). Annahme und Rechtswirksamkeit

Entscheidet sich der Beschuldigte gegen den Einspruch, akzeptiert er damit den Strafbefehl und dieser wird – ganz genau wie ein gerichtliches Urteil – rechtskräftig. 

Anwaltliche Unterstützung im Strafbefehlsverfahren

Beschuldigten ist dringend dazu zu raten, sich unmittelbar nach Erhalt eines Strafbefehls einen Anwalt an die Seite zu holen. Dieser kann die Gültigkeit des Dokuments zunächst prüfen, etwaige Fehler in Inhalt und Form identifizieren und bewerten, ob Tatvorwurf und Strafmaß in einem realistischen Verhältnis stehen. Darüber hinaus berät der Anwalt seinen Mandanten in Bezug auf die Erfolgsaussichten bei einem gewünschten Einspruch und führt ihn gegebenenfalls durch die anschließende Hauptverhandlung. 

Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen 

Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen nach Erhalt des Dokuments Einspruch eingelegt werden. Verstreicht diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein Einspruch kann in schriftlicher Form eingereicht oder vor Ort in der Gerichtsstelle zur Niederschrift gegeben werden und muss stets eine Begründung beinhalten. Idealerweise wird der Beschuldigte bei diesem Schritt von einem Anwalt betreut, der sicherstellt, dass der Einspruch ordnungsgemäß und im besten Sinne des Beschuldigten eingelegt wird. 

Fazit: Strafbefehl nicht auf die leichte Schulter nehmen

Da ein Strafbefehl mit Geld- oder zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen sowie unter Umständen mit Bewährungsauflagen, einem Eintrag ins Führungszeugnis und Punkten in Flensburg einhergeht, sollten Beschuldigte nach Zustellung des Dokuments aktiv werden. Ihnen ist dringend zu empfehlen, anwaltlichen Rat bei KGH einzuholen und die Möglichkeit eines Einspruchs zu erörtern. 

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Oliver Fouquet

Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

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