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Urheberrechtsverletzungen im Internet

3. September 2024

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Internetrecht Abmahnung Tipps

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Tipps zum Umgang mit einer Abmahnung

Das Veröffentlichen eines Bildes, das Herunterladen eines Videos, das Teilen eines Songs oder das Posten eines Textes: All diese scheinbar harmlosen Handlungen können im Fall der Fälle eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Oftmals bleibt diese folgenlos, nicht selten flattert aber auch eine Abmahnung ins Haus. Dies kommt für die meisten Menschen überraschend, sind sie sich doch nicht bewusst darüber, dass sie Urheberrechte im Internet verletzt haben. Nachfolgend beschäftigen wir uns im Detail mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet und geben Tipps zum richtigen Verhalten in einer solchen Situation.

Wesentliche Fakten: Zusammenfassung

Dieser Beitrag bespricht die folgenden zentralen Aspekte rund um Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet:

  • Eine Abmahnung weist den Empfänger auf die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz hin, fordert ihn zur Unterlassung auf und stellt gegebenenfalls Schadenersatzforderungen in den Raum.
  • Da Urheberrechtsverletzungen je nach Gegebenheiten im Einzelfall gravierende Konsequenzen haben können, müssen damit verbundene Abmahnungen zwingend ernstgenommen werden.
  • Wer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erhält, sollte davon absehen, vorschnell Unterschriften zu leisten und Zugeständnisse zu machen. Stattdessen empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, der eine professionelle Einschätzung der Umstände vornehmen und bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung zur außergerichtlichen Einigung aufsetzen kann.

Definition und Inhalt einer Abmahnung

Per Definition ist eine Abmahnung ein Schreiben, das den Empfänger dazu auffordert, eine bestimmte Handlung einzustellen. Geht es um Urheberrechtsverletzungen im Internet, bezieht sich die Abmahnung inhaltlich üblicherweise auf die widerrechtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, wie etwa Bilder, Videos, Texte und Musik. Die Abmahnung weist den Empfänger auf seine widerrechtliche Handlung hin, fordert ihn zur Unterlassung derselben auf und kann in Verbindung damit unter Umständen Schadenersatzforderungen stellen.

Rechtliche Folgen einer Urheberrechtsverletzung

Die rechtlichen Folgen, die eine Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen kann, sind breitgefächert. Von geringen Schadenersatzforderungen, deren Nachkommen eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Sachlage überflüssig macht, bis hin zu langen Gerichtsverfahren mit hohem potenziellen Strafmaß ist alles denkbar. Deshalb sollte eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen oder gar ignoriert werden. Es ist unerlässlich, sich zügig mit der Angelegenheit zu befassen und sich um eine Klärung zu bemühen, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen – was tun?

In dem Moment, in dem sie die Abmahnung in den Händen halten, herrscht bei vielen Menschen ein Gefühl vor: blanke Panik. Da Angst selten ein guter Ratgeber ist, ist es in solchen Momenten Gold wert, zu wissen, welche Schritte nun zu ergreifen sind. Auch wenn jeder Fall selbstredend individuell betrachtet werden muss, gelten diese Tipps grundlegend:

Keine Unterschrift leisten

Im ersten Augenblick des Schreckens ist man vielleicht dazu geneigt, die Forderungen einfach zu unterschreiben, um die Sache möglichst rasch aus der Welt zu schaffen. Das ist selten eine gute Idee. Oft sind Abmahnungen stark zum Nachteil des Beschuldigten formuliert, manchmal enthalten sie sogar gänzlich unzutreffende Vorwürfe. Mit der Unterschrift würde man diesen einschränkungslos zustimmen, ohne überhaupt den Versuch zu unternehmen, die einen selbst treffenden Nachteile abzumildern oder sich gegen falsche Anschuldigungen zu wehren.

Keine Kontaktaufnahme

Es ist dringend davon abzuraten, Kontakt zur Gegenpartei aufzunehmen. Auf der Seite der Beschuldigten entsteht verständlicherweise häufig der Wunsch, sich zu erklären. Solche Gespräche können sich jedoch deutlich negativ auf den weiteren Verlauf auswirken, weshalb sich der Empfänger der Abmahnung unbedingt in Zurückhaltung üben sollte.

Schnell reagieren und Fristen bedenken

Jede Abmahnung ist mit einer Frist zur Bekundung der Einwilligung und gegebenenfalls zur Bezahlung von Schadenersatzforderungen verbunden. Eine Abmahnung sollte deshalb nicht wochenlang unberührt auf dem Schreibtisch liegen, sondern erfordert eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der Thematik.

Anwaltlichen Rat einholen

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden, gilt es, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann sich die Faktenlage ansehen, die nun nötigen Maßnahmen in die Wege leiten und den Beschuldigten professionell zu seinen rechtlichen Möglichkeiten beraten.

Modifizierte Unterlassungserklärung erstellen

In Zusammenarbeit mit dem Anwalt können die gestallten Forderungen gegebenenfalls zum Vorteil des Abgemahnten modifiziert und der Gegenpartei in angepasster Form vorgelegt werden.

Fazit: Anwaltliche Unterstützung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

In vielen Fällen können sich Sender und Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet außergerichtlich einigen. Damit der Abgemahnte keine für ihn nachteiligen Zugeständnisse macht und die Angelegenheit rechtssicher handhaben kann, benötigt er die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts. Wir von der Kanzlei KGH beraten Sie gerne zu sämtlichen Belangen rund um Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen – sprechen Sie uns an!

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