KGH Anwaltskanzlei

Lieferverzug Auto

18. Mai 2022

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Lieferverzug Auto Rechte korrekt

Lieferverzug Auto - Welche Rechte hat man
bei verspäteter Lieferung des Neuwagens?

Bevor man ein neues Auto kauft, wälzt man viele Fachzeitschriften, schaut sich die Details an, informiert sich über Vor- und Nachteile. Anschließend klappert man die entsprechenden Händler ab, redet mit den Verkäufern, setzt sich hinter das Steuer des baldigen Neuwagens und wickelt das Finanzielle ab. Mit einem grandiosen Gefühl geht man nach Hause, doch dann der Schock, der Händler kann den Liefertermin nicht einhalten. Man bekommt eine kurze Information und ist frustriert darüber, dass der Traum vom Neuwagen sich wegen Lieferverzug vorerst nach hinten verschiebt.

Doch was ist, wenn sich der Termin nicht nur einmal verschiebt, sondern immer wieder, und das auch noch mit jeder Menge unterschiedlicher Begründungen?

Jetzt ist guter Rat teuer, denn viele wissen nicht um ihre Rechte, die sie dem Autohändler gegenüber gelten machen können.

In diesem Artikel soll mit ungeklärten Fragen aufgeräumt werden und ein Stück weit Aufklärung in die Runde der geschädigten Neuwagen Käufer gebracht werden.

Ab wann ist der Autohändler im Lieferverzug?

Generell ist der Fahrzeugverkäufer an keine gesetzliche Frist gebunden. So ist es immens wichtig, ob ein verbindlicher Liefertermin oder ein unverbindlicher Ausliefertermin mit dem Autohändler vereinbart wurde.

Verbindlicher Liefertermin

Von einem verbindlichen Liefertermin spricht man, wenn ein exakter Tag im Kaufvertrag eingetragen wurde. Dann ist der Autoverkäufer an diesen Termin gebunden und darf diesen nicht überschreiten, da ihm sonst Verzugsschaden oder Rücktritt vom Vertrag drohen.

Unverbindlicher Liefertermin

Bei einem unverbindlichen Liefertermin wird eine ungefähre Zeitangabe gemacht. Als Beispiel: der Verkäufer setzt die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes fest. Hierbei kann es sich um eine Kalenderwochenangabe oder eine Monatsangabe handeln, in der das bestellte Fahrzeug abgeholt werden kann.

Was die meisten nicht wissen ist, dass bei einem unverbindlichen Liefertermin der Lieferzeitpunkt plus sechs Wochen umfassen kann.

Etwas Besonderes gilt, wenn beim Verkauf die sog. NWVB- Neuwagen Verkaufsbedingungen vereinbart wurden, die von vielen Verbänden wie dem VDA empfohlen werden.

Dann gilt: Handelt es sich bei dem bestellten Auto um einen neu konfigurierten Neuwagen, darf der Verkäufer um sechs Wochen die Lieferzeit überschreiten.

Die Ausnahme bilden Neuwagen, die bereits vor Ort vorhanden sind. Bei dieser Art von Kauf, muss sich die Lieferung innerhalb von zehn Tagen stattfinden.

Wird der Termin nicht eingehalten, kann man eine Nachfrist stellen. Erst, wenn der Verkäufer auch diese Frist ohne eine Lieferung verstreichen lässt, gerät er in den Verzug.

Höhere Gewalt oder Betriebsstörung

Jeder kennt den Begriff, doch was genau verbirgt sich dahinter? Für einen Juristen ist höhere Gewalt ein Naturereignis, den der Verkäufer des Autos nicht beeinflussen oder verhindern konnte. Ähnlich ist es bei einer eintretenden Betriebsstörung des Lieferanten.

In der heutigen Zeit zählt da auch die Corona-Pandemie dazu, vorausgesetzt die Produktion des Herstellers musste aufgrund dessen zurückgefahren werden, weil Bauteile wegen Lieferengpässen nicht vorhanden waren.

Besonders brisant sind die Umstände, für die aktuellsten Modelle. Da es durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine einer Materialknappheit bezüglich der verbauten Kabelbäume in Neuwagen kommt.

Allerdings wird ein guter Verkäufer im Regelfall den Käufer über derartige Umstände und Engpässe aufklären.

Ist die Chip-Krise höhere Gewalt?

Diese Krise besteht wegen dem Halbleitermangel, wodurch das technische Menü in den Autos nicht mehr gesteuert werden kann. Hier legt das Gesetz sehr schwammig aus und es besteht eine unbedingte Einzelfallprüfung. Hierbei sollte sich der Betroffene unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob die durch den Chipmangel verursachte Überschreitung tatsächlich eine verspätete Auslieferung rechtfertigt.

Was kann man als Kunde bei Lieferverzug seines Neuwagens machen?

Hier hat der Kunde mehrere Möglichkeiten dem Verkäufer auf seinen Lieferverzug hinzuweisen. In jedem Fall sollte man ruhig Blut bewahren und nicht gleich mit den äußersten Schritten drohen. Eine friedliche Einigung ist immer anzustreben, denn schlussendlich möchte man einfach sein Traumwagen fahren können, ohne dass irgendwer ernsthaften Schaden nimmt.

Mahnung und Nachfrist

Das erste Mittel der Wahl ist die Aussprache einer Mahnung und das setzten einer Nachfrist. Mit der Mahnung weist man den Verkäufer auf den Verzug der Lieferung des Fahrzeugs hin. Anschließend bietet man ihm die Möglichkeit, den Lieferverzug innerhalb einer geeigneten Frist zu beenden. Als geeignete Frist gilt ein Zeitraum von zwei Wochen fair.

Recht auf Widerruf beim Online Kauf

Hat man den Kauf seines Mercedes Benz online getätigt hat man ein Recht auf Widerruf. Hier gelten die üblichen 14 Tage.

Welche Rechte hat man als Kunde?

Man hat mehrere Möglichkeiten auf Lieferschwierigkeiten zu reagieren. Ist man geduldig, kann man einfach abwarten und darauf hoffen, dass der Grund für die Lieferverzögerungen schnell beseitigt ist und man sich bald über seinen Neuwagen freuen kann.

Eventuell kann der Verkäufer wegen der versäumten Lieferfrist aufgrund Ablaufstörungen in der Fahrzeugproduktion, des Halbleitermangels oder weiterer Gründe vom Autohersteller eine adäquate Preisminderung anbieten.

Ist die Nachfrist verstrichen, kann man sich vom Kaufvertrag lösen und vom Kauf zurücktreten. In besonderen Fällen kann sogar Schadenersatz eingeklagt werden.

Unbedingt sollte man darauf achten, dass man seinen Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich per Einschreiben erklärt, damit man einen Nachweis darüber hat, dass sich die Vertragskündigung zugegangen ist. Mit dem Kaufrücktritt sollte man den Verkäufer auffordern alle bereits gezahlten Teilbeträge innerhalb einer zweiwöchigen Frist auf das Konto des Kunden zurückzuüberweisen. Dies gilt auch für die Rückerstattung des vollständigen Kaufpreises.

Mietwagen

Ist man aufgrund der Verzögerung von Lieferterminen auf einen Mietwagen angewiesen, um z.B. seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können und sind hierdurch Mehrkosten entstanden, können diese als Schadensersatz eingefordert werden, wenn schon Verzug eingetreten war.

Kaufvertrag aufheben

Hebt man einen Kaufvertrag auf, so wickelt sich der gesamte Vertrag rückwärts ab. Das heißt, man erhält sämtliche bereits gezahlten Beträge zurückerstattet und verzichtet im Gegenzug auf das Auto. Dies ist natürlich nicht auf bestimmte Marken begrenzt und gilt auch bei höherer Gewalt.

Wichtig ist, seinen ausdrücklichen Willen zum Rücktritt zu erklären.

Schadensersatz

Schadensersatz kann man geltend machen, wenn einem durch das Ereignis von Lieferverzug finanzielle Schäden entstanden sind, z.B. wenn ein Unternehmen mangels seines Fuhrparkes Aufträge eingebüßt hat.

Die meisten Händler verfügen über Versicherungen, die derartige Ansprüche abdecken. Ob der Inhalt des Vertrages der jeweiligen Versicherer auch Gründe des Halbleitermangels oder Engpässe bei Lieferketten abdeckt, muss der Händler klären.

Was kann man machen, wenn der Neuwagen nicht mit der bestellten Ausstattung ausgeliefert wird?

Hier greift meistens die sogenannte Sachmängelhaftung und das Recht auf Nachbesserung. Ist dies nicht möglich, so kann man auch hier unter Umständen seinen Rücktritt erklären. Wenden Sie sich hierfür gerne an einen unserer KGH Fachanwälte.

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Oliver Fouquet

Anwalt für Kaufrecht und Verkehrsrecht

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