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VW Dieselskandal, Ansprüche nach § 852 BGB

11. Februar 2021

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Dieselskandal bei VW

VW Dieselskandal & Ansprüche nach § 852 BGB

Es ist noch nicht vorbei für Käufer von VW Modellen mit EA 189 Motor.

Im Jahr 2020 ergingen etliche auch höchstrichterliche Urteile zum sog. VW Dieselskandal.

Mit Urteil vom 25.5.2020 (Aktenzeichen VI ZR 252/19) hat der BGH entschieden, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung bei Modellen der VW Gruppe mit einem sog. EA 189 Motor eine sittenwidrige Schädigung darstellt und den Käufern deshalb Ansprüche aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung gegen VW zustehen.

In den Urteilen vom 30.7.2020 (Az. VI ZR 5/20) und vom 08.12.2020 (Az. VI ZR 244/20) hat der BGH festgestellt, dass VW-Kunden, die nach dem Herbst 2015 ihr Auto gekauft haben, keinen Anspruch mehr haben, da zu diesem Zeitpunkt VW selbst über Betrugssoftware bei den EA 89 Modellen in einer Ad-Hoc-Mitteilung informiert hat.

Deswegen hat der BGH am 17.12.2020 zusätzlich entschieden, dass die dreijährige Regelverjährungsfrist am Jahresende 2015 begann, was zur Folge hat, dass Ansprüche von Kunden aus dem ursprünglichen Dieselskandal grundsätzlich bereits Ende 2018 verjährt sind.

Deswegen glauben nun viele Käufer von VW Modellen, die vom VW-Dieselskandal betroffen sind, dass sie ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können, wenn sie noch nicht geklagt haben.

Das könnte jedoch ein gravierender Irrtum sein.

So haben bundesweit bereits einige Gerichte entschieden,  dass VW Kunden mit vom Dieselskandal betroffenen Modellen § 852 BGB helfen kann.

Nach dieser Vorschrift hat der Schädiger dem Geschädigten auch nach Eintritt der 3-jährigen Regelverjährung nämlich das herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung erlangt hat. Dieser Anspruch verjährt erst in zehn Jahren.

Fraglich ist dabei, was dieses Erlangte beim Kauf eines Schummeldiesels von VW ist. Eine Entscheidung des BGH gibt es hierzu noch nicht.

Nach einer im Vordringen befindlichen Meinung in der Rechtsprechung könnte das der Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich der Händlermarge sein, wobei der Anspruch der Höhe nach auf den Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung nach der BGH Rechtsprechung begrenzt ist.

Wenn sich diese auch bei dem LG Nürnberg-Fürth diskutierte Ansicht durchsetzt, könnten somit alle Besitzer von VW Modellen mit EA 189 Motoren, die vor dem Herbst 2015 gekauft haben noch auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen, wenn der Kauf noch keine zehn Jahre her ist.

Alle Betroffenen sollten ihre diesbezüglichen Ansprüche prüfen lassen.

Bei positiver Bewertung ist auch eine Deckung durch die Rechtschutzversicherung möglich.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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