KGH Anwaltskanzlei

Logo KGH Anwaltskanzlei Nürnberg
Kontaktieren Sie uns
0911/323860

Spezialisierte Fachanwälte

Anwalt für Arbeitsrecht in
Nürnberg

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg

Fachanwalt für Arbeitsrecht der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg ist Armin Goßler. Er berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • gegenseitige Rechte und Pflichten
  • Änderung von Arbeitsbedingungen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Nürnberg

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Kündigung als AN

Die denkbar schlechteste Nachricht für Sie als ArbeitnehmerIn ist die Kündigung, da sie meist mit erheblichen finanziellen Einbußen und der Sorge um den Erhalt der Existenzgrundlage verbunden ist. Viele Kündigungen sind jedoch fehlerhaft und verstoßen gegen geltendes Arbeitsrecht, weshalb Sie keinen Grund haben, die Entlassung einfach hinzunehmen und zu resignieren. So können Sie durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht – unterstützt durch einen Anwalt unserer Kanzlei – unter Umständen erreichen, dass Sie Ihre Arbeit im alten Betrieb wiederaufnehmen können oder eine Abfindung erhalten. Oft ist es daher sinnvoll, das Kündigungsschreiben und den Kündigungssachverhalt von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Sie sollten hierbei jedoch keine Zeit verlieren, da Ihnen nur drei Wochen bleiben, um gerichtlich gegen die Entlassung vorzugehen. Das Versäumnis dieser Frist hat zur Folge, dass das Kündigungsschreiben wirksam wird – egal ob es rechtmäßig ist oder nicht! Die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Armin Goßler und Andreas Krause von der KGH Kanzlei Nürnberg beraten Sie gerne zu den Chancen und Risiken eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Ihrem Fall und unterstützen Sie mit ihrer Erfahrung auf dem Gebiet der Bewältigung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Zuhilfenahme von Gerichten (Mediation). Denn: Nicht immer müssen Streitfälle in Sachen Arbeitsrecht vor Gericht landen.

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Arbeitsrecht – Gesetzgebung zu Abfindungen

Es ist nicht unüblich, dass Ihnen von Ihrem Vorgesetzten mit dem Kündigungsschreiben oder in einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung angeboten wird. Ziel des Arbeitgebers ist es dabei, langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden und eine frühzeitige personelle Planungssicherheit zu erhalten. Diese Vorgehensweise des Arbeitgebers ist laut Arbeitsrecht in Nürnberg rechtmäßig und gesetzlich geregelt. Für den Erhalt der angebotenen Abfindung müssen Sie lediglich die dreiwöchige Frist der Kündigungsschutzklage verstreichen lassen. Die gesetzliche Regelung sieht für die Höhe der Abfindung ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr vor. Nehmen Sie ein solches Abfindungsangebot jedoch nicht voreilig an! Denn in einem Abfindungsvergleich richtet sich die Höhe der Abfindung grundsätzlich nach dem bestehenden Prozessrisiko für den Fall gerichtlicher Streitigkeiten. Sie wird daher in der Regel wesentlich von der Qualität der Vertretung durch einen Anwalt mitbestimmt. Die Nürnberger Rechtsanwälte Andreas Krause und Armin Goßler der Kanzlei KGH beraten Sie gerne über Ihre Chancen eines Abfindungsvergleichs, durch den Sie je nach Stand der Dinge eine höhere Abfindung erhalten können. Sehen Sie sich auf unserer Kanzlei Webseite um, kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte noch heute per E-Mail, Telefax oder Telefon und erhalten Sie weitere Informationen über die Arbeit unserer Kanzlei Anwälte für und mit Mandanten!

Unsere
Fachanwälte

Armin Goßler
Armin Goßler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sibylle Sklebitz
Sibylle Sklebitz

Anwältin für Arbeitsrecht

 
 

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Umgang mit Abmahnung als AN

Eine Abmahnung ist in der Regel notwendige Voraussetzung von ordentlichen Kündigungen. Daher kann sie der erste Schritt zur Entlassung sein und ist für Sie als ArbeitnehmerIn keine Kleinigkeit. Mit der Abmahnung wird der Angestellte vom Vorgesetzten auf ein Fehlverhalten hingewiesen und gleichzeitig vor weiteren Maßnahmen gewarnt, falls das beanstandete Verhalten wiederholt auftreten sollte.

Die negativen Folgen einer Abmahnung für Sie als ArbeitnehmerIn in Nürnberg liegen auf der Hand: Da die Abmahnung in der Personalakte vermerkt wird, werden Sie in naher Zukunft sicher nicht mit einer Beförderung oder Vergünstigung rechnen können. Auch erleichtern Sie es Ihrem Arbeitgeber, Sie unter Umständen in Zukunft zu kündigen. Bei einer unberechtigten Abmahnung haben Sie einen Anspruch auf Rücknahme derselben durch Ihre Führungskräfte.

Die Rücknahme und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte können Sie mittels einer Klage erreichen, wie sie von einem Fachanwalt/einer Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg in die Wege geleitet werden kann.

Bei Problemen am Arbeitsplatz mag es manchmal von Nutzen sein, ein offenes und klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft zu führen oder Betriebsräte einzuschalten – wenn die Gespräche jedoch keine Wirkung zeigen, sollten Sie gerichtlichen Rechtsschutz durch einen Anwalt in Anspruch nehmen und sich an Fachanwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg wenden. Wegen der Komplexität der Materie ist eine Beratung bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin meist unverzichtbar. Rechtsanwalt Andreas Krause und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg Armin Goßler (Kanzlei KGH) verfügen über besondere Qualifikationen sowie jede Menge Erfahrung mit Arbeitnehmervertretungen und können Ihre Mandanten zu diesem Thema umfassend beraten.

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Solche Verträge können – ähnlich wie Arbeitsverträge – äußerst kompliziert sein, wobei insbesondere das Aufsetzen einen immensen Aufwand darstellt. Sie bringen aber auch Vorteile mit sich. So schließt ein Aufhebungsvertrag beispielsweise das Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens für beide Seiten aus. Zum Abschluss des Vertrages muss, anders als bei einer klassischen Entlassung, keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Oftmals wird eine Abfindung, die an den Arbeitnehmer zu zahlen ist, festgelegt, welche sich nach dessen Bruttogehalt und Beschäftigungszeit richtet. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet sämtliche Rechte und Pflichten, die für beide Parteien bis zum (und gegebenenfalls auch nach dem) festgelegten Datum, mit dem das Arbeitsverhältnis endet, gelten. Häufig stellt ein Aufhebungsvertrag für Mandanten der Fachanwälte der Kanzlei KGH eine gute Option dar, eine Entlassung ohne Streit über die Bühne zu bringen.

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Personalverantwortliche stehen heute vor der Herausforderung, arbeitsrechtliche Anforderungen in allen Bereichen zu erkennen und zu managen, um eine systematische Vorgehensweise zu gewährleisten und Personalentscheidungen letztlich auch berechenbar zu machen. Oft fehlen jedoch die Zeit und die Ressourcen, um sich mit den zahlreichen Regelungen, die das Arbeitsrecht in Nürnberg vorsieht, zu befassen. Anwalt Armin Goßler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Anwalt Andreas Krause aus Nürnberg stehen Ihnen daher zu allen relevanten Themen des betrieblichen Alltags und Handelns beratend zur Seite:

  • Personalbeschaffung – Bewerberauswahl und Gestaltung der Arbeitsverträge
  • Personaleinsatz – Änderungskündigung, Mitarbeiterkontrollen, Disziplinarmaßnahmen, Vergütungs- und/oder Bonusregelung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, bezahlte Fehlzeiten
  • Personalfreisetzung –Entlassung, Aufhebung der Arbeitsverträge oder Abwicklungsvereinbarung
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsrat Mitbestimmungsrechte
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
  • Richtiger Umgang mit Mobbing
  • Zeugniserteilung
  • u.w.

Ist jede außergerichtliche Maßnahme und Bemühung fehlgeschlagen oder keine andere Lösung mehr möglich, vertreten unsere Rechtsanwälte Sie selbstverständlich auch vor Gericht und sorgen dafür, dass Sie mit ihrer Hilfe das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Einstellung von Mitarbeitern im Unternehmen

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Dies fängt bereits bei der Stellenausschreibung an. So muss diese z.B. geschlechtsneutral formuliert sein und den Anforderungen des seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genügen. Verboten sind danach Benachteiligungen wegen

  • Rasse und ethnischer Herkunft
  • Geschlecht, sexueller Identität
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter

Dieses Diskriminierungsverbot setzt sich auch bei der Bewerberauswahl fort.

Weitere zu beachtende Aspekte vor Abschluss des Arbeitsvertrages sind: Fragerecht des Arbeitgebers, Ersatz von Vorstellungskosten, Arbeitspapiere des Bewerbers, gegebenenfalls Anhörung des Betriebsrates.

Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist auch mündlich möglich. Allerdings sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbestimmungen schriftlich auszuhändigen.

Anwalt Andreas Krause und Fachanwalt im Bereich Arbeitsrecht Armin Goßler aus Nürnberg beraten und informieren Sie gerne darüber, welche wesentlichen Vertragsbestimmungen in einen Arbeitsvertrag gehören. Des Weiteren können die Rechtsanwälte unserer Kanzlei (Standorte Nürnberg und Fürth) Sie aufgrund ihrer besonderen Qualifikation auch über die weiteren Aspekte einer Einstellung sowie über besondere Arbeitsverhältnisse informieren. Setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung!

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Kündigungen als AG

Kündigungen sind nur dann wirksam, wenn sämtliche dazu erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. So bedarf die Entlassung für ihre Wirksamkeit der Schriftform – sie muss also von Ihnen als Arbeitgeber oder von einer entsprechend bevollmächtigten Person handschriftlich unterschrieben sein.

Auch ist in sehr vielen Fällen der allgemeine oder besondere Kündigungsschutz zu beachten. Des Weiteren darf eine Entlassung nicht sozial ungerechtfertigt, nicht sittenwidrig und nicht diskriminierend sein sowie nicht als Maßregelung in Verwendung genommen werden.

Daneben gibt es viele weitere Bedingungen, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen, um einem Arbeitnehmer wirksam zu kündigen. Der Stand der Rechtsprechung hat die Bedingungen für eine wirksame Kündigung in vielen Urteilen eingehend dargelegt und erläutert. Wenn Sie als AG diese Grundsätze nicht ganz genau beachten und die Voraussetzungen für ein wirksames Kündigungsschreiben erfüllen, hat der Arbeitnehmer große Chancen, die Entlassung mit einer Kündigungsschutzklage zu Fall zu bringen.

Daher sollten Sie sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Nürnberg wenden, wenn Sie sich bezüglich der genauen Voraussetzungen einer Kündigung unsicher sind. Die Rechtsanwälte Armin Goßler und Andreas Krause verfügen über besondere Qualifikationen auf diesem Gebiet, die es ihnen erlauben, ihre Mandanten nicht nur bei einer Entlassung, sondern auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen mit fundierten Bewertungen der Situation und wichtigen Informationen zu versorgen.

Ihr Anwalt zum Arbeitsrecht in Nürnberg zum Thema: Abmahnung als Instrument für AG

Sie wollen einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigen? Dann müssen Sie diesen zuvor erfolglos abmahnen. Eine Abmahnung an sich reicht jedoch noch nicht aus. Diese muss auch die Anforderungen erfüllen, die von der Rechtsprechung aufgestellt wurden. Hier sind insbesondere zwei Funktionen der Abmahnung zu beachten:

  • die Rügefunktion
  • die Warnfunktion.

Sind Sie sich nicht sicher, welchen Inhalt die Abmahnung haben muss, um einer Nutzung gerecht zu werden, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg wenden, da solche Spezialisten über besondere Qualifikationen auf diesem Gebiet verfügen und eine fundierte Bewertung Ihres Abmahnungsvorhabens vornehmen können.

Die am häufigsten vorkommenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die Sie als AG dazu berechtigen, eine Abmahnung auszusprechen, sind:

  • Schlechtleistungen
  • Arbeitsbummelei
  • Unpünktlichkeit
  • Nichtbefolgen von Weisungen

Ihnen als Arbeitgeber sind hier jedoch ebenfalls Grenzen gesetzt. Auch hierzu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Armin Goßler und Anwalt Andreas Krause aus Nürnberg informieren Sie gerne und vertreten Sie sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht? Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail (Formular auf der Webseite) Kontakt zu unserer Kanzlei mit Standorten in Nürnberg (Südwestpark) und Fürth auf und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer professionellen Rechtsanwälte!

Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg: Beratung, Rechtsauskünfte und Unterstützung durch die Anwälte der Anwaltskanzlei KGH

Unsere Rechtsanwälte “Arbeitsrecht Nürnberg” unterstützen Sie gerne bei allen Fragen des Arbeitsrechts. Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Nürnberg sind Anwalt Armin Goßler “Fachanwalt Arbeitsrecht Nürnberg” sowie Anwalt Andreas Krause “Rechtsanwalt Arbeitsrecht Nürnberg”, die Mandanten zuverlässig zur Seite stehen.

Ihre Rechtsanwälte in Nürnberg

Neben diesem Fachgebiet helfen Ihnen unsere KGH Anwälte in Nürnberg auch bei allen weiteren Rechtsfragen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und vereinbaren ein Erstgespräch.

    KGH Anwaltskanzlei
    Icon Karte
    Unsere Anschrift
    Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg

    Vereinbaren Sie jetzt direkt ein Erstgespräch.

    WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner