Corona Überbrückungshilfe 3
Corona Überbrückungshilfe III – Antrag stellen
Wir stellen Ihren Antrag als prüfende Dritte.
Unternehmer, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz können für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 Überbrückungshilfe III beantragen, wenn sie Umsatzeinbrüche von 30 % gegenüber den jeweiligen Vergleichsmonaten der Vorjahre haben.
Dabei sind bis zu 90 Prozent der betriebliche Fixkosten erstattungsfähig, was aktuell z.B. auch auf Abschreibungen ausgedehnt wurde.
Die Antragstellung muss über sog. Prüfende Dritte erfolgen.
Wir KGH Fachanwälte sind im Antragsportal des BWMI registriert und können Ihren Antrag kurzfristig mit kompetenter Beratung stellen.
Die Kosten werden zum Teil vom Staat erstattet.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf
Nutzen Sie hierfür einfach das untere Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter
Oliver Stigler
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