Vom Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Beendigung stehen wir Ihnen bei der Prüfung und Erstellung von Vertragsklauseln ebenso zur Verfügung wie bei Problemen mit Leistungsstörungen, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Gerade durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtreformgesetz ergeben sich in vielen Bereichen neue Problemstellungen.
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