Die Rechtsanwaltskanzlei KGH berät Sie über die Anwendbarkeit und den Inhalt von Tarifverträgen auf konkrete Arbeitsverhältnisse und begleitet Sie auch bei Abschlussverhandlungen von Firmentarifverträgen.
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Eine Dienstleistung der KGH Anwaltskanzlei in Bezug auf Tarifvertragsrecht ist die Unterstützung bei Verhandlungen von Firmenverträgen. Neben diesem Angebot bieten wir darüber hinaus an Sie hinsichtlich Anwendbarkeit und Inhalt von Tarifverträgen auf konkrete Arbeitsverhältnisse zu beraten.
In unserer Nürnberger Kanzlei helfen Ihnen folgende Fachanwälte:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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