Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz: Was tun bei einem überschuldeten Erbe?
Eine Erbschaft ist für die Erben nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit einem Gewinn an Vermögen. Handelt es sich um ein überschuldetes Erbe, ist das Gegenteil der Fall und die Erben laufen Gefahr, für die negativen Verbindlichkeiten des Erblassers aufkommen zu müssen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich mit der Thematik des überschuldeten Erbes auseinanderzusetzen und sich genau darüber zu informieren, welche Handlungsmöglichkeiten sich hier bieten.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
In diesem Beitrag besprechen wir die folgenden Aspekte zum überschuldeten Erbe genauer:
- Liegt ein überschuldetes Erbe vor, übersteigen die im Erbe inbegriffenen Schulden die darin enthaltenen Vermögenswerte.
- Um nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften zu müssen, können Erben das Erbe ausschlagen oder die Nachlassinsolvenz beantragen.
- Es empfiehlt sich, unmittelbar nach Bekanntwerden des Erbfalls professionelle Unterstützung – zum Beispiel in Form einer rechtlichen Beratung oder durch den Einsatz eines Nachlassverwalters – in Anspruch zu nehmen, um die individuell am besten geeignete Lösung zum Schutz der persönlichen Vermögenswerte auszumachen.
Überschuldetes Erbe: Wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen
Von einem überschuldeten Erbe ist immer dann die Rede, wenn die Vermögenswerte, welche die Erbschaft umfasst, niedriger sind als die Schulden, die der Verstorbene hinterlässt. Das ist für die eingesetzten Erben insofern problematisch, als sie auch die Schulden des Erblassers annehmen, wenn sie sich für die Übernahme der Erbschaft entscheiden. Will heißen: Grundsätzlich haften Erben mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen.
Nachlassinsolvenz als Handlungsoption
Um zu verhindern, dass das Erbe das eigene Vermögen angreift, können Erben eine sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen. Wird ein solcher Antrag bestätigt, ergibt sich daraus eine eingeschränkte Erbhaftung, sodass die vererbten Schulden ausschließlich mittels der vererbten Vermögenswerte beglichen werden.
Um den Prozess des Nachlassinsolvenzverfahrens in Gang zu setzen, wird ein Antrag gestellt und eine vom Nachlassgericht angeforderte Summe als Kostenvorschuss bezahlt. Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig – genauer gesagt unmittelbar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Erben Kenntnis über die Überschuldung des Erbes erlangen – gestellt werden.
Ausschlagen des Erbes als Alternative zur Nachlassinsolvenz
Innerhalb von sechs Wochen nach Eintreffen des Erbfalls haben Erben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Das Ausschlagen der Erbschaft kann eine attraktive Alternative zur Nachlassinsolvenz sein und entspricht dem vollständigen Ablehnen der Erbschaft. Sprich: Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, übernimmt er weder die enthaltenen Vermögenswerte noch die vererbten Schulden.
Nachlassverwalter: Unterstützung bei der Handhabung des überschuldeten Erbes
Die Regelungen und Entscheidungen, die rund um eine Erbschaft getroffen werden müssen, stellen für viele Erben eine große Belastung dar. Sie sind überfordert, kennen die Rechte und Pflichten, die sie nun haben, nicht genau und sehen sich inmitten der Trauer nicht in der Lage dazu, sich mit ausreichender Sorgfalt um die anstehenden Angelegenheiten zu kümmern. Dann ist es eine Erleichterung, einen Nachlassverwalter einzusetzen. Dieser Experte nimmt sich der Verwaltung des Nachlasses anstelle der Erben professionell an und kann so die Last auf den Schultern der Hinterbliebenen etwas verringern.
Fazit: Risikominimierung bei überschuldetem Erbe durch individuelle Beratung
Welche der möglichen Vorgehensweisen bei einem überschuldeten Erbe zu empfehlen ist, hängt stark von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Wir von KGH raten Erben daher dazu, sich bei Bekanntwerden des Erbfalls rechtlich beraten zu lassen und so sicherzustellen, dass das persönliche Vermögen auch im Falle eines überschuldeten Erbes geschützt bleibt.
Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
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