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Strafverfahren

24. Oktober 2022

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Bitcoin Strafverfahren

Strafverfahren wegen – legalem – Bitcoin-Handel?

Obwohl es Bitcoin seit inzwischen mehr als zehn Jahren gibt, ist die Rechtslage hierzulande in puncto Kryptowährung noch nicht so eindeutig, wie sie vielleicht sein sollte.

Grundsätzlich gilt: Mit Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin zu handeln, ist nicht grundsätzlich strafbar, sofern man sich dabei an bestimmte (vor allem steuerliche) Regeln hält.

Die Gefahr durch Krypto-Währungen

Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Handel mit Kryptowährungen mittlerweile häufig auch als Zahlungsmittel von Kriminellen für illegale Produkte oder Aktivitäten genutzt wird. So wird die (vermeintliche) Anonymität des Darknets beispielsweise dazu genutzt, mit Kryptowährungen illegale Pornographie, Waffen, Drogen oder auch Auftragsmorde zu bezahlen. Auch im Zusammenhang mit Geldwäsche finden Kryptowährung – oder auch neue Entwicklungen wie NFTs und andere digitale Assets – Einsatz.

Es empfiehlt sich, in diesem Bereich vorsichtig zu sein, vor allem, wenn man noch nicht ganz trittsicher ist. Es kann leicht passieren, dass man in solchen Fällen über gutgläubigen Krypto-Handel ohne Absicht mit Kriminellen in Kontakt gerät oder illegale Handlungen ausführt.

Der Fall

So auch kürzlich geschehen im Falle eines Herren, der eine populäre Krypto-Börse nutzte, die durch die Kooperation mit einer Online-Bank ihren Kunden den sekundenschnellen Handel mit Ethereum-Währungen oder Bitcoin mittels reservierter Guthaben ermöglicht. Diese Börse erlaubt ihren Nutzern, mit beliebigen Benutzernamen und ohne persönliche Daten anzugeben, ihre Transaktionen durchzuführen. Das macht es unmöglich, verlässlich in Erfahrung zu bringen, mit wem man online handelt. Der betroffene Mandant hatte eine nicht unerhebliche Anzahl an Transaktionen getätigt, die er nach den besten Preisen ausgewählt hatte. Er kaufte Bitcoins, die mit Euros bezahlt wurden, die die Bank zu diesem Zweck eingefroren hatte. Dabei geriet er an einen sogenannten Powerseller, der einige Jahre vor dem Bitcoin-Handel im Darknet Methamphetamin verkauft hatte. Als die entsprechenden Ermittlungsbehörden das aufdeckten und Zugriff auf die Bankdaten des Powersellers erhielten, gingen sie irrtümlich davon aus, dass die Geldeingänge bei der Online-Bank, also die in Euro umgetauschten Bitcoins, mit den Drogen-Verkäufen in Verbindung standen.

Vier Jahre nach der entsprechenden Transaktion wurde der Herr als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgeladen.

Ihm wurde vorgeworfen, in nicht geringer Menge mit Methamphetamin gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG illegal Handel betrieben zu haben. Dieses Verbrechen ist üblicherweise mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht.

Die Auflösung

Der Fehler konnte glücklicherweise im Rahmen der Akteneinsicht aufgedeckt werden. Die Funktionsweise der Börse in Verbindung mit der Online-Bank konnte durch eine schriftliche Stellungnahme an die Bank aufgeklärt und die entsprechenden Beweise vorgelegt werden. Bereits nach einigen wenigen Wochen konnte so eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erlangt werden, da kein Straftatbestand vorlag.

Dennoch ist ein Missverständnis wie dieses äußerst ärgerlich. Auch wenn Verfahren wie diese eingestellt werden, können sie psychische oder soziale Probleme für die Betroffenen nach sich ziehen, die mitunter negative Auswirkungen auf ihre Karriere bedeuten können.

Leider ist dieser Fall kein Einzelfall; mindestens 50 weitere Nutzer der Krypto-Börse wurden mit solchen Tatvorwürfen konfrontiert. Diese können nicht selten zu Hausdurchsuchungen führen, bei denen Zufallsfunde, die nichts mit dem eigentlichen Tatbestand zu tun haben, aber die Verfahren weiter verkomplizieren oder Betroffene traumatisieren können.

Wer durch ein solches Strafverfahren beschuldigt wird, sollte zunächst Ruhe bewahren und sich einen Anwalt nehmen, der das mögliche Missverständnis durch Akteneinsicht aufklären und das Verfahren einstellen lassen kann. Die KGH Fachanwälte helfen Ihnen gerne dabei.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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