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Widerrufsjoker für VW-Kunden

25. April 2017

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Neue Hoffnung für unzufriedene VW-Kunden

Während die Gerichte den vom Diesel Skandal betroffenen Autokäufern hierzulande nur sehr zurückhaltend Mängelrechte zusprechen, können Fahrer von VW, Seat, Skoda oder Audi-PKWs, die ihr Auto ab dem 11. Juni 2010 mit einem Kredit der Auto-Bank finanziert haben, möglicherweise den aus den Immobilienkreditfällen bekannten Widerrufsjoker ziehen. Der Clou dabei: Kunden, die ihren Vertrag ab dem 13. Juni 2014 geschlossen haben, müssen bei der Rückabwicklung nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen.

Ausgangslage: 

Es gibt auch in Deutschland nicht wenige Kunden, die sich wegen des Diesel-Skandals von ihrem Auto des VW-Konzerns trennen wollen. Wegen der uneinheitlichen und oft auch für Käufer negativen Rechtsprechung wagen jedoch viele den Schritt einer gerichtlichen Durchsetzung bisher nicht. 

Diesen Kunden kann nun aber helfen, dass VW und die anderen Konzernfirmen bei den notwendigen Abgaben in Kreditverträgen nicht sauber gearbeitet haben. So fehlen zum Teil notwendige Angaben oder sie sind unvollständig, widersprüchlich und verwirrend. Relevant ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit für alle vom 11. Juni 2010 an abgeschlossenen Kreditverträge. Das Fahrzeug muss dabei nicht vom Diesel-Skandal betroffen sein. Es reichen die fehlerhaften Angaben in den Verträgen.

Rechtsfolge: 

Die Rechtsfolge ist, dass die Autokäufer ihre Verträge auch jetzt noch widerrufen können.

Die Bank muss dann die bisher gezahlten Raten und eine etwaige Anzahlung erstatten. Die Kunden müssen natürlich das Auto zurückgeben. Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, muss zusätzlich nicht einmal Nutzungsersatz für die bisherige Nutzung des Autos gezahlt werden, diese bekommen die Kunden also quasi umsonst. Dies beruht auf einer am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung.

Empfehlung: 

Es empfiehlt sich deshalb, dass jeder, der sich von seinem gebrauchten VW trennen möchte und bisher das Risiko einer Klage scheute, unbedingt den Kreditvertrag von einem versierten Anwalt prüfen lässt – besonders dann, wenn der Vertrag ab dem 11. Juni 2010 geschlossenen wurde. Aktuell läuft u.a. ein Musterverfahren in Berlin, auch Test weist schon auf die möglicherweise bestehenden Widerrufsrechte hin.

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, kann diese ggf. für die Kosten eintreten und so auch das Prozesskosten-Risiko übernehmen. Dabei sollte man nicht zu lange warten. Nachdem bei den Immobilienkreditfällen der Gesetzgeber in Anbetracht der vielen Verfahren das Widerrufsrecht schließlich gesetzlich beendete, wächst diese Gefahr auch hier, wenn die Anzahl der Verfahren von VW-Kunden steigt.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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