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Rechtzeitigkeit der Miete – auf den Zahlungszeitpunkt kommt es an

3. Februar 2017

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Gemäß § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete am Beginn des Monats spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu zahlen.

Ausgangslage:

Gemäß § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete am Beginn des Monats spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu zahlen. In Mietverträgen wird häufig vereinbart, dass es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem Vermieterkonto ankommt. Sofern die Miete am dritten Werktag nicht auf dem Vermieterkonto einging, erfolgte eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands (§§ 543, 569 BGB) oder wegen unpünktlicher Mietzahlung.

Entscheidung des BGH:

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 05.10.2016 (Az.: VIII ZR 222/15) entschieden, dass es gem. § 556b Abs. 1 BGB ausreichend ist, dass der Mieter die Leistungshandlung (Überweisungsauftrag) bei ausreichend gedecktem Konto jeweils bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen hat. Auf einen späteren Eingang der Miete auf dem Konto des Vermieters kommt es nicht an.

Die Klausel, dass es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zahlungseingang auf dem Vermieterkonto ankommt, ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung dem Mieter auferlegt.

Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto gehört nicht mehr zur Leistungshandlung der Mieter/Schuldner. Deshalb sind die eingeschalteten Zahlungsdienstleister nicht Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Mieter.

Folge:

Eine Kündigung ist daher nicht gleich an dem auf den dritten Werktag folgenden Tag möglich. Es sollten 1-2 Tage abgewartet werden.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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