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Anwalt Architektenrecht
in Nürnberg –
Pflichten und Rechte

Das Architektenrecht setzt sich aus Gesetzestexten verschiedenen Ursprungs, darunter aus Passagen des BGB, des HOAI und den individuellen Gesetzen für Architekten, die in den einzelnen Bundesländern gelten, zusammen. Eine Rechtsberatung bezüglich des Architektenrechts wird unter anderem dann nötig, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Architekten und dessen Auftraggeber kommt.

Das Architektenvertragsrecht

Grundsätzlich kann ein Architektenvertrag nach geltendem Architektenrecht sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden, wobei die schriftliche Form in der Praxis den Standard darstellt. In der Regel handelt es sich bei einem Architektenvertrag um einen Werkvertrag, der in seinen Grundzügen Inhalte bezüglich der zu erbringenden Leistungen und des dafür veranschlagten Honorars enthält. Unser Fachanwalt für Architektenrecht unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen solcher Verträge.

Das Architektenurheberrecht

Geht die Planungstätigkeit des Architekten über den rein funktionalen Umfang hinaus und beinhaltet gestalterischen Input in einem relevanten Rahmen, greift nach dem Architektenrecht möglicherweise das Urheberrecht. In diesem Fall besitzt der Architekt Urheberrechte an seinen Planungsleistungen, sodass Änderungen, die diese betreffen, beispielsweise von ihm abgesegnet werden müssen.

Das Architektenhaftpflichtrecht

Unterläuft einem Architekten ein Fehler, kann sich der Schaden schnell auf eine hohe Summe belaufen. Im Rahmen des Architektenrechts beschäftigt sich das Architektenhaftpflichtrecht damit, wann und inwiefern ein Architekt für Fehler seinerseits haftet. An dieser Stelle spielt auch das Versicherungsrecht eine Rolle. Schließlich ist gesetzlich geregelt, dass jeder Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung haben muss. Im Schadensfall entbricht nicht selten ein Rechtsstreit darüber, ob und in welchem Umfang die Versicherung für die Schadenssumme aufzukommen hat.

Kompetente Beratung rund um das Architektenrecht

Sie haben Fragen zum Architektenrecht, wünschen eine kompetente Beratung oder benötigen Hilfe, zum Beispiel beim Erstellen eines Vertrages oder der Klärung von Haftungsbelangen? Unser Fachanwalt für Architektenrecht in Nürnberg steht Ihnen unter anderem hinsichtlich der Themen Honorarrecht, Abrechnung, Vertragsrecht, Architektenhaftpflicht und Urheberrecht zur Verfügung und kümmert sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne um Ihr Anliegen.

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Carl-Peter Horlamus
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