Dienstverträge mit freien Mitarbeitern, Geschäftsführern, Selbstständigen sowie Vorständen werden auch außerhalb des Arbeitsrechts geschlossen. Dabei gilt es bestimmte Details bei Vertragsgestaltung zu beachten. Aus diesem Grund sollte gerade bei der Beendigung solcher Dienstverhältnisse strategisch vorgegangen werden.
Auch außerhalb des Arbeitsrechts werden Dienstverträge mit Selbständigen bzw. freien Mitarbeitern, Geschäftsführern und Vorständen geschlossen.
Da – soweit keine Scheinselbständigkeit vorliegt – die meisten arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht (insbesondere der Kündigungsschutz) oder nur sinngemäß (z.B. nachvertraglicher Wettbewerb) gelten, muss dies gerade bei der Vertragserstellung beachtet werden. So bringt die Berufung von (ehemaligen) Arbeitnehmern als Geschäftsführer für diese nicht unbedingt nur Vorteile, so dass eine gründliche Abwägung und Absicherung sinnvoll ist.
Gerade anlässlich der Beendigung solcher Dienstverhältnisse sollte das Vorgehen taktisch geplant und entsprechend durchgeführt werden.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sibylle Sklebitz
Anwältin für Arbeitsrecht