Checkliste zur Unfallabwicklung
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall - Nutzen Sie unsere Online-Unfallmeldung
Verhalten nach einem Unfall an der Unfallstelle
Unfallstelle absichern
Erste Hilfe bei Personenschäden leisten
Beweissicherung der Unfallstelle durch Fotos
Adressen von Unfallbeteiligten notieren
Adresse von Halter und Fahrer sowie Haftpflichtversicherung des Unfallgegners evtl. mit Versicherungsnummer notieren.
Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs notieren, um die zuständige Haftpflichtversicherung beim Zentralruf der Haftpflichtversicherer erfragen zu können.
Adressen von Zeugen (Vollständiger Name, Straße, Ort) notieren.
Polizei rufen, wenn hoher Sachschaden oder Personenschaden entstanden ist, oder Streit über den Unfallhergang besteht.
Unfallbericht ausfüllen (Vordrucke z.B. bei ADAC erhältlich).
Keine Erklärungen über die Schuldfrage unterschreiben
Schadenspositionen:
Rechtanwaltskosten
Aufsuchen des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens. Die Kosten des Rechtsanwalts werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen.
Sachverständigenkosten
Feststellung der Schadenshöhe durch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder durch Sachverständigengutachten; Vorsicht: Bei Bagatellschäden (bis 500,00 €) kein Ersatz der Sachverständigenkosten, daher ist dann nur ein Kostenvoranschlag möglich. Sachverständigenkosten oder Kosten des Kostenvoranschlags werden erstattet.
Reparaturkosten
Reparaturkosten können konkret anhand einer Reparaturrechnung oder aufgrund eines Gutachtens beansprucht werden. Achtung: Die Umsatzsteuer wird erst nach Nachweis des Anfalls erstattet.
Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für die Dauer der Reparatur ein Mietfahrzeug anzumieten. Es ist allerdings ratsam ein klassentieferes Fahrzeug anzumieten, da die Rechtsprechung einen Abzug von 10% für ersparte Nutzungen des Eigenfahrzeugs macht.
Um keine Überraschungen mit einem "Unfallersatztarif" zu erleben, sollte vor Anmietung Rücksprache mit einem Anwalt genommen werden.
Falls kein Fahrzeug angemietet wird besteht für die Dauer der Reparatur ein Anspruch auf Nutzungsausfall, der sich pro Tag und je nach Art des Fahrzeugs zwischen 20,00 € und 50,00 € bewegt.
Standgeld
Vorsicht: Die Standdauer ist weitestgehend zu verkürzen. Die angemessene Höhe dürfte bei 10,00 € pro Tag liegen
Schmerzensgeld
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art der Verletzung und Dauer ab.
Wichtig: Unmittelbar nach dem Unfall die Verletzungen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt attestieren lassen.

