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Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.
 
Herr Rechtsanwalt Oliver Fouquet hat bereits 2005 den in diesem Jahr erstmals eingeführten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erworben.
 
Hier ein Ausschnitt aus den Kompetenzbereichen:
 
Wohnungseigentumsrecht:
Wohnungseigentumsrecht und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts
 
Von der Begründung bis zum Verkauf stehen wir Ihnen bei der Prüfung von Vertragsklauseln ebenso zur Verfügung wie bei Problemen mit den Pflichten der Wohnungseigentümer hinsichtlich Sonder- und Gemeinschaftseigentum, der Zahlung von Wohngeld, den Wohngeldabrechnungen, der Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen, der Anfechtung von Beschlüssen, der Bestellung und Abberufung des Verwalters.

 

In diesem Bereich tätig:

Oliver Fouquet
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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