Unterhaltsrecht
Selbstbehalt, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Düsseldorfer Tabelle, Süddeutsche Leitlinien, Mangelfall, Trennungsunterhalt – Begriffe, die den Betroffenen angehen müssen, mit denen dieser aber regelmäßig ohne an seinem Einzelfall orientierter Beratung nur sehr wenig anfangen kann.
Konfrontiert mit diesen Fragen wird dabei jeder von uns fast täglich, etwa wenn es um den Bar- oder Betreuungsunterhalt für ein minderjähriges Kind geht, den Verteilungsmaßstab zwischen den Eltern eines volljährigen Kindes, den Unterhalt der Mutter eines (nichtehelichen) Kindes, den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, den vom Sozialamt geltend gemachten Unterhalt der pflegebedürftigen Großmutter oder auch den Taschengeldanspruch der nichtberufstätigen Ehefrau geht.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht suchen mit Ihnen nach finanziell tragfähigen Lösungen. Deren Erfahrung aus einer Vielzahl von Unterhaltsprozessen steht Ihnen ebenso zur Verfügung wie eine computergestützte Unterhaltsberechnung auf der Basis des gerade für Sie zuständigen Gerichts. Deren Ergebnis können Sie bereits nach einer Erstberatung „schwarz auf weiß“ mit nach Hause nehmen.
In diesem Bereich tätig:

Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
AnwaltMediator (DAA)

Stefan Böhmer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Oliver Stigler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

