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Sorgerecht

Seit einigen Jahren bleibt es auch nach Trennung der Eltern grundsätzlich bei deren gemeinsamem Sorgerecht. Damit der gesetzgeberischen Zielvorstellung, dass die Eltern weiterhin die Pflicht haben, sich im Interesse der Kinder trotz Trennung gemeinsam um deren Belange zu kümmern, bedarf es eines Grundkonsenses der Eltern. Für den Fall aber, dass ein Elternteil ohne Einwilligung des anderen eigenmächtig Fakten schaffen will, etwa durch Wegzug oder notwendige Entscheidungen blockiert, etwa die Erteilung eines Ausweises oder die Zustimmung zu einem Schulbesuch, sind auch jetzt noch gerichtliche Eingriffe, unter Umständen auch gerichtliche Eilmaßnahmen, etwa bei drohender Kindesentführung ins Ausland, erforderlich.
 
Ebenso bereiten immer wieder Probleme Fragen zur Regelung des Umgangs, gerade für Ferienzeiten, wenn eine Elternteil weiter entfernt oder gar im Ausland lebt.
 
Gerne beraten und unterstützen wird Sie bei den hier auftretenden Fragen oder bei bereits existierenden Schwierigkeiten. Aufgrund unserer langjährigen, familienrechtlichen Erfahrung können wir Ihnen praxisorientierte und erprobte Lösungsmöglichkeiten anbieten.

 

In diesem Bereich tätig:

Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
AnwaltMediator (DAA)

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Stefan Böhmer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Oliver Stigler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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