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Lebenspartnerschaften

Auch bei Lebenspartnerschaften sind bei einer Trennung unabhängig von den persönlichen Aspekten die darüber hinaus gehenden Folgen eines solchen Schrittes in die Entscheidung über das ob, wie und wann notwendigerweise mit einzubeziehen. Zu einem großen Teil handelt es sich dabei um Rechtsfragen, die von den Betroffenen in ihrer Ausnahmesituation nicht bedacht oder mangels Kenntnis nicht berücksichtigt werden.
 
Fast immer lässt sich eine Lösung finden. Unsere in Scheidungsangelegenheiten versierten Fachanwälte für Familienrecht werden sich auch Ihrer Probleme annehmen und für Sie akzeptable Ergebnisse vorschlagen.

In diesem Bereich tätig:

Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
AnwaltMediator (DAA)

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Stefan Böhmer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Oliver Stigler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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