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Ehevertragsrecht

In einer Zeit, in der der Entschluss zur Eheschließung regelmäßig wesentlich später fällt als dies noch vor einigen Jahren der Fall war, müssen sich Heiratswillige, die mitten im Beruf stehen und vielleicht auch bereits den Grundstein für ein privates Vermögen gelegt haben, die Frage stellen, ob die einzugehende Ehe auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden sollte.
 
Dabei kann es aber nicht um die Frage gehen, ob sämtliche Ansprüche, die Ehegatten im Falle der Scheidung gegeneinander zustehen, ausgeschlossen werden. Vielmehr ist eine der jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Ehegatten angepasste individuelle Lösung anzustreben, was in erster Linie durch Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft geschehen kann. All dies hat unter Beachtung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu geschehen, die den Rechtsberatern klare Vorgaben macht. Werden diese nicht beachtet, besteht die grundsätzliche Gefahr, dass einzelne Klauseln oder gar der gesamte Ehevertrag einer späteren richterlichen Nachprüfung nicht standhält.

 

In diesem Bereich tätig:

Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
AnwaltMediator (DAA)

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Stefan Böhmer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Oliver Stigler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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