Dienstvertragsrecht
Auch außerhalb des Arbeitsrechts werden Dienstverträge mit Selbständigen bzw. freien Mitarbeitern, Geschäftsführern und Vorständen geschlossen.
Da - soweit keine Scheinselbständigkeit vorliegt - die meisten arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht (insbesondere der Kündigungsschutz) oder nur sinngemäß (z.B. nachvertraglicher Wettbewerb) gelten, muss dies gerade bei der Vertragserstellung beachtet werden. So bringt die Berufung von (ehemaligen) Arbeitnehmern als Geschäftsführer für diese nicht unbedingt nur Vorteile, so dass eine gründliche Abwägung und Absicherung sinnvoll ist.
Gerade anlässlich der Beendigung solcher Dienstverhältnisse sollte das Vorgehen taktisch geplant und entsprechend durchgeführt werden.
In diesem Bereich tätig:


Andreas Krause

