Bankrecht
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Bankrechts, welche sowohl aus der Vertretung von Kunden als auch Banken herrühren.
Unsere Vertretungskompetenz erstreckt sich auf die gesamte Banktätigkeit beginnend mit den verschiedenen Einlagegeschäften, über den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die unterschiedlichen Kreditgeschäfte und Kreditsicherungen, bis hin zum Auslandsgeschäft.
Hinzu kommen die Bereiche des Kapitalmarktrechts wie Emissionsgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Wertpapiere, Termingeschäfte usw.(s. auch Kapitalanlagerecht ).
Bei Beratungsbedarf in Spezialgebieten wie diesen sind Spezialkenntnisse erforderlich, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.
In diesem Bereich tätig:

Oliver Stigler
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Carl-Peter Horlamus
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Andreas Krause

