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Arbeitnehmerüberlassung

Im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmer- überlassung ist vor allem deren Erlaubnispflicht geregelt, sowie die Voraussetzungen für Erteilung, Versagung, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis.
 
Für die Formulierung der Arbeitsverträge und die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse sind im Verhältnis zum Arbeitsrecht weiteren Voraussetzungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.
 
Strategische Überlegungen sind auch anlässlich der Ausgestaltung der Verträge mit Entleihern zu bedenken, ebenso eine möglicherweise geplante Arbeitsvermittlung.

In diesem Bereich tätig:

Armin Goßler
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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