KGH Mediation
Unter Mediation versteht man die freiwillige außergerichtliche Konfliktbewältigung. Es soll eine für alle Beteiligten befriedigende, interessengerechte und damit konstruktive Lösung gefunden werden.
Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind die Familienmediation, Arbeits- und Wirtschaftsmediation (z.B. Auseinandersetzungen von Gesellschaftern), wobei auch in allen anderen Rechtsgebieten eine Mediation möglich ist.
Die Vorteile der Mediation sind:
- schnelle Verfahrenserledigung
- umfassende Erledigung über den eigentlichen Streit hinaus
- Vermeiden der Eskalation des Konflikts
- schont persönliche Beziehungen
- geringere Kosten im Vergleich zu einem u.U. langwierigen Gerichtsverfahren
Durch die Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Bernd Kreuzer als AnwaltMediator (DAA) und der Verknüpfung von Fachanwaltschaften sowie empirischer Erfahrungen stehen wir Ihnen auch im Bereich der Mediation zur Verfügung.
In diesem Bereich tätig:

Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
AnwaltMediator (DAA)

